Information zu Elektro- und Elektronikgeräten

Nachfolgend finden Sie Hinweise für private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen:

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang

Altgeräte müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden. Elektro(alt)geräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden. Insbesondere dürfen diese Geräte nicht im Hausmüll entsorgt werden. Elektro(alt)geräte sind zu sammeln und können über das örtliche Sammelsystem beseitigt werden.

Altbatterien und Altakkumulatoren, welche nicht vom Altgerät umschlossen sind, und Lampen, die unversehrt aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Abgabestelle von den Altgeräten zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf einer Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt.

Das Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnet Altgeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer nicht dem unsortierten Siedlungsabfall zugeführt werden dürfen:

2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:

a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt

Wenn Sie bei dem Vertreiber ein neues Elektro- oder Elektronikgerät kaufen, können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, unentgeltlich zurückzugeben (wenn dieses im Wesentlichen dieselben Funktionen hat). Wenn Sie das neue Gerät in einen privaten Haushalt liefern lassen, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung. Hierfür können Sie dann bei der Anlieferung des neues Gerätes das entsprechende Altgerät dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben.

Wenn der Vertrieb des neuen Gerätes nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt, gilt einschränkend: Die kostenlose oben beschriebene Abholung eines Altgeräts erfolgt nur bei Geräten der Kategorie 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt).

Fällt das Altgerät unter Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht. Dann kann das Gerät stattdessen kostenlos abgegeben werden, wie unter b) beschrieben. Eine Übersicht über die Gerätekategorien finden sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

2.1. b) Rückgabe und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten

Wenn Sie bei dem Vertreiber ein neues Elektrogerät kaufen, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, oder den Kategorien 3, 5 und/oder 6 angehört, und/oder das nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt gekauft wurde, können Sie gleichartiges Altgerät unentgeltlich zurückzugeben (wenn dieses im Wesentlichen dieselben Funktionen hat).

Unabhängig vom Kauf eines Neugerätes können Sie auch pro Geräte Art bis zu 3 Geräte unentgeltlich zurückgeben, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Wenn der Verkauf nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6 und von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer, anderenfalls am Abgabeort oder in dessen unmittelbarer Nähe.

Der Vertreiber muss hierfür eine entsprechende Rückgabemöglichkeit eingerichtet haben und informiert darüber.

c) Sonstige Rückgabemöglichkeiten

Zusätzlich stellen wir als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die folgende(n) Möglichkeit(en) zur Rückgabe von Altgeräten für deren Nutzer zur Verfügung:

Nachfolgend finden Sie Hinweise für private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen:

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang

Altgeräte müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden. Elektro(alt)geräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden. Insbesondere dürfen diese Geräte nicht im Hausmüll entsorgt werden. Elektro(alt)geräte sind zu sammeln und können über das örtliche Sammelsystem beseitigt werden.

Altbatterien und Altakkumulatoren, welche nicht vom Altgerät umschlossen sind, und Lampen, die unversehrt aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Abgabestelle von den Altgeräten zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf einer Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt.

Das Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnet Altgeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer nicht dem unsortierten Siedlungsabfall zugeführt werden dürfen:

2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:

a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt

Wenn Sie bei dem Vertreiber ein neues Elektro- oder Elektronikgerät kaufen, können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, unentgeltlich zurückzugeben (wenn dieses im Wesentlichen dieselben Funktionen hat). Wenn Sie das neue Gerät in einen privaten Haushalt liefern lassen, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung. Hierfür können Sie dann bei der Anlieferung des neues Gerätes das entsprechende Altgerät dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben.

Wenn der Vertrieb des neuen Gerätes nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt, gilt einschränkend: Die kostenlose oben beschriebene Abholung eines Altgeräts erfolgt nur bei Geräten der Kategorie 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt).

Fällt das Altgerät unter Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht. Dann kann das Gerät stattdessen kostenlos abgegeben werden, wie unter b) beschrieben.

2.1. b) Rückgabe und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten

Wenn Sie bei dem Vertreiber ein neues Elektrogerät kaufen, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, oder den Kategorien 3, 5 und/oder 6 angehört, und/oder das nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt gekauft wurde, können Sie gleichartiges Altgerät unentgeltlich zurückzugeben (wenn dieses im Wesentlichen dieselben Funktionen hat).

Unabhängig vom Kauf eines Neugerätes können Sie auch pro Geräte Art bis zu 3 Geräte unentgeltlich zurückgeben, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Wenn der Verkauf nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6 und von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer, anderenfalls am Abgabeort oder in dessen unmittelbarer Nähe.

Der Vertreiber muss hierfür eine entsprechende Rückgabemöglichkeit eingerichtet haben und informiert darüber.

c) Sonstige Rückgabemöglichkeiten

Zusätzlich stellen wir als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die folgende(n) Möglichkeit(en) zur Rückgabe von Altgeräten für deren Nutzer zur Verfügung:

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

Altgeräte können an durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgegeben werden. Die jeweilige Sammel- und Rücknahmestelle informiert Sie näher.

3. Hinweis zum Datenschutz

Datenschutz

Sofern sich auf zu entsorgenden Altgeräten personenbezogene Daten befinden, die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen, hat der Endnutzer des jeweiligen Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten vor der Entsorgung gelöscht werden.

4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer

Unsere WEEE Registrierungsnummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, lautet:

DE 31017775

Altgeräte können an durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgegeben werden. Die jeweilige Sammel- und Rücknahmestelle informiert Sie näher.

Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen kann hier aufgerufen werden: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf